Rezension: Praxis des Presserechts (Korte)

Mit dem Presserecht kommen Studierende der Rechtswissenschaften allenfalls im Schwerpunktbereich in Berührung. Ungeachtet der nicht vorhandenen Examensrelevanz lohnt ein Blick auf diese spannende und herausfordernde Rechtsmaterie, hat sie doch großen Einfluss auf unser immer mehr Raum einnehmendes Medienkonsumverhalten. Der Autor Benjamin Korte, Richter am Landgericht Hamburg, umreißt in seinem Titel „Praxis des Presserechts“ die wichtigsten presserechtlichen Themengebiete: von den verfassungsrechtlichen Grundlagen über die persönlichkeitsrechtlichen Grenzen der Meinungsfreiheit bis hin zu Haftungsarten und Rechtsfolgen der Arbeit von Medienschaffenden.

Besonders empfehlenswert ist die Beschäftigung mit der presserechtlichen Materie aufgrund seines äußerst reizvollen Spannungsfeldes. Auf der einen Seite stehen das Grundgesetz mit Meinungs-, Rundfunk- und Pressefreiheit und auf der anderen die ebenfalls verfassungsrechtlich verankerten Persönlichkeitsrechte.

Sehr trennscharf definiert Korte zunächst den Schutzbereich der Meinungsfreiheit und differenziert zwischen Meinungsäußerungen, Tatsachenbehauptungen, unterhaltenden Beiträgen und Werbung sowie dem Verbreiten fremder Äußerungen. Auch die Herstellung und Verbreitung von (Personen)bildnissen werden aufgegriffen.

Das Kapitel „Abstufung der Haftungsarten“ eröffnet Einblicke in die Verteilung der Beweislast, die im Presserecht eine Vielzahl von Besonderheiten aufweist.

Korte trägt auch den Gegebenheiten des neuen Medienzeitalters Rechnung und setzt auch einen Schwerpunkt in noch recht jungen Bereichen wie Weblogs usw.

Fazit: Lesenswerter, da verständlich und übersichtlich aufbereiteter und darüber hinaus spannender Titel. Die Nennung vieler Beispiele trägt zur Anschaulichkeit bei.

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