Rezension: Strafrecht Besonderer Teil I (Rengier)

Der Allgemeine Teil des Strafrechts mutet in Bezug auf den Umfang vergleichsweise harmlos an, wenn man den Vergleich zum Besonderen Teil zieht. Rudolf Rengier verschafft Studierenden einen guten Überblick über die Vermögensdelikte und sorgt für Klarheit und Verständnis.

Die Zahl der Tatbestandsmerkmale steigt im Besonderen Teil des Strafrechts in astronomische Höhen. Studierende, die Freude am abgesteckten Tatbestandskreis des Strafrecht AT gefunden haben. müssen fortan eine große Zahl an Tatbeständen lernen. Jeder einzelne wird im “Rengier” vorbildlich und sehr auf die Bedürfnisse von Studierenden abgestimmt, behandelt.

Ein Kompliment auch an die Darstellung: Mit Absätzen sehr übersichtlich gegliedert, findet man zu jedem Tatbestand ein qualitativ hochwertiges Kapitel. Ebenfalls sehr wichtig: die Aufbauschemata und Fälle. Und das nicht lieblos ans Ende des Buches gehängt, sondern einzeln zu jedem Tatbestand innerhalb der Tatbestände.

Der “Rengier” erklärt ausführlich, aber keineswegs unerträglich detailversessen alles Wichtige rund um das Besondere Strafrecht.

Fazit: Ein Must-Have für Studierende, die (spätestens) vor dem großen Strafrechts-Schein die Fülle der Tatbestände des Besonderen Strafrechtsteils lernen und gut in der Klausur anwenden möchten.

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