Rezension: Dürig – Gesetze des Landes Baden-Württemberg

Alle guten Dinge sind drei. Dies gilt auch für die Loseblattsammlungen von C.H. Beck. Diese zählen zur Standardausrüstung eines jeden Juristen und jenen, die es werden wollen. Als erstes wird im Studium der Rechtswissenschaften in der Regel der Schönfelder (>> Rezension hier) angeschafft, danach der Sartorius für das öffentliche Recht (>> Rezension hier) und spätestens zum Ersten Juristischen Staatsexamen auch der Dürig für die Landesgesetze in Baden-Württemberg. Letzterer soll hier vorgestellt werden.

Viele zögern gerade die Anschaffung des Dürig bis kurz vor dem Examenstermin hinaus. So wichtig sind Gemeindeordnung, Polizeigesetz und Landesverwaltungsverfahrensgesetz nun doch nicht. Diese Einstellung ist falsch und obendrein gefährlich. Die Notwendigkeit eines aktuellen Dürigs ist ebenso unerlässlich und sollte nicht zu lange hinausgezögert werden.

Bestes Beispiel ist die neu eingeführte Landesverfassungsbeschwerde in Baden-Württemberg. Seit 01. April 2013 kann man sich damit an den Staatsgerichtshof wenden. Wer nun noch eine alte Gesetzessammlung (Stand z.B. 2012) hat, kann diese Beschwerde schlicht nicht bearbeiten.

Darüber hinaus ist das fotografische Gedächtnis im Umgang mit Gesetzestexten nicht zu unterschätzen. Neben den Kommentierungen und Unterstreichungen baut man als Studierender und damit Gesetzesanwender eine Beziehung zu dem Werk auf und lernt mit der Zeit, schnell darin alle wichtigen Normen zu finden. Auch die empfehlenswerten Register erleichtern das schnelle Auffinden.

In der Übersicht hier die wichtigsten examensrelevanten Gesetze in der Dürig-Landesgesetzesammlung:

  • Landesverfassung (LV)
  • Staatsgerichtshofgesetz (StGHG)
  • Baden-Württembergisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichten Gesetzbuch (AGBGB)
  • Landesverwaltungsgesetz (LVG)
  • Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG)
  • Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG)
  • Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)
  • Gemeindeordnung (GemO)
  • Landkreisordnung (LKrO)
  • Polizeigesetz (PolG)
  • Landesbauordnung (LBO)

Fazit: Nicht zu lange mit der Anschaffung warten und dann stets nachsortieren. Schon in der Examensvorbereitung wird man hin und wieder auch mit „exotischen“ Landesgesetzen konfrontiert, die in kleineren Gesetzessammlungen nicht enthalten sind.

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