Rezension: Veranstaltungsmanagement, Event- und Messerecht (Güllemann)

Uns ist bewusst: Der Pflichtstoff fürs Examen ist umfangreich genug. Dennoch wollen wir in unregelmäßigen Abständen auch auf  Literatur hinweisen, der zwar niemals abgeprüft werden wird, jedoch den juristischen Horizont umso mehr zu erweitern im Stande ist. Der Titel „Veranstaltungsmanagement, Event- und Messerecht“ von Dirk Güllemann (2013 in der 6. Auflage erschienen) gehört zu diesen Büchern.

Unter vielen Studierenden beliebt: Rock- und Popfestivals. Ausgelassene Sommer- und Partystimmung weit weg von den Mühen des Studiums. Dabei haben auch solche Festivals und im Allgemeinen alle Messen und Events eine bedeutende juristische Komponente. Die Rechtsgrundlagen zur Organisation von Veranstaltungen und Messen werden von Herrn Güllemann anhand praktischer Fälle (!) vermittelt.

Dabei geht es beispielsweise um rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Mieten von Hallen, zwischengeschalteten Agenturen, Vermarktern sowie die Risiken, die es abzudecken gilt. Von den typischen Verträgen bei Veranstaltungen (von Kauf- über Miet-, Dienst- und Werkverträge) geht es zu den möglichen Leistungesstörungen. Denn wer trägt das Risiko, wenn ein Fehlalarm ausgelöst wird und die Sprinkleranlage das Konzertequipment zerstört? Rechtliche Fragen zum Versicherungsschutz werden ebenfalls beantwortet.

Jura-Studierende werden dabei ein Vielzahl von rechtlichen Anknüpfungspunkten wiedererkennen, die ihnen aus Vorlesung, Übung und Repetitorium bekannt vorkommen. So der deliktische Schadensersatz nach § 823 BGB. Oder § 831 BGB. Auch öffentlich-rechtliche Bezüge sind zu finden. So beispielsweise die für Messen und Ausstellungen relevanten Regelungen aus der Gewerbeordnung.

Lesenswert sind auch die Kapitel zu den Themen Eintrittskarte und Kartenvorverkauf, wo sich in den vergangenen Jahren bis heute aktuelle Probleme aufgetan haben. Am Ende sind sogar Musterverträge abgedruckt.

Fazit: Wer sich ausschließlich aufs Examen vorbereiten möchte, lässt dieses Buch links liegen. Für neugierige Blicke auf praxisrelevante Felder des Rechts ist dieses Buch hingegen sehr zu empfehlen.

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